Re: Ja bin ich froh in Bayern zu leben!

AK_CCM, (vor 7106 Tagen) @ Blausprödler

Hallo Wolfgang,

(1) Alle Teile der freien Natur, insbesondere Wald, Bergweide, Fels, Ödungen,
Brachflächen, Auen, Uferstreifen und landwirtschaftlich genutzte Flächen,
können von jedermann unentgeltlich****** (richtig gelesen -
unentgeltlich!)************** betreten werden.
Art. 28
Aneignung wild wachsender Pflanzen und Früchte
(1) Jedermann hat das Recht, sich wild wachsende Waldfrüchte (Pilze, Beeren,
Tee- und Heilkräuter, Nüsse) in ortsüblichem Umfang anzueignen und von
wild wachsenden Pflanzen Blüten, Zweige oder Blätter in Mengen, die nicht
über einen Handstrauß hinausgehen, zu entnehmen.
Linkadresse:
http://by.juris.de/by/gesamt/NatSchG_BY_2005.htm#NatSchG_BY_2005_rahmen

es hat sich als nützlich erwiesen zufällig einen Ausdruck im Rucksack dabeizuhaben - hatte schon Mal eine unliebsame Begegnung mit einem Jäger. So kann man den Waidmännern gleich den Wind aus ihren Segeln nehmen.

Gruß, Andreas

Eintrag gesperrt
20 Aufrufe

gesamter Thread: