Re: Ja bin ich froh in Bayern zu leben!
Hallo Wolfgang,
(1) Alle Teile der freien Natur, insbesondere Wald, Bergweide, Fels, Ödungen,
Brachflächen, Auen, Uferstreifen und landwirtschaftlich genutzte Flächen,
können von jedermann unentgeltlich****** (richtig gelesen -
unentgeltlich!)************** BETRETEN werden.
[Hervorhebung von mir]
Im Ursprungsposting steht aber auch nichts davon, dass das BETRETEN etwas
kosten würde. Und bei meinem Beispiel bezog sich das Bezahlen ja auch
auf's Fotografieren - also ebenfalls kein Widerspruch zu obigem Gesetz!
(1) Jedermann hat das Recht, sich wild wachsende Waldfrüchte (Pilze, Beeren,
Tee- und Heilkräuter, Nüsse) in ortsüblichem Umfang anzueignen und von
wild wachsenden Pflanzen Blüten, Zweige oder Blätter in Mengen, die nicht
über einen Handstrauß hinausgehen, zu entnehmen.
Und hier drin steht eben nix von 'kostenlos', oder? Wenn also eine Forstbehörde
auf die grandiose Idee käme, beispielsweise für's Pilzesammeln eine Gebühr zu
verlangen ...
Aber trotzdem gut, dass wir als Bayern (obgleich ich natürlich ein FRANKE(!)
bin), solche Gesetze haben!
Beste Grüße
Thomas '42' Wallner