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Du hast vollkommen recht...

Christoph G, (vor 6302 Tagen) 2.778 Beiträge @ Peter S.

... dort wo die Esche stand gibt´s diese Verkehrssicherungspflicht natürlich nicht.
Aber innerhalb einer Ortschaft,an Strassen usw. hätte diese Esche natürlich schon viel früher gefällt werden müssen, wenn sich der Eigentümer später keinen Schadensersatzforderungen aussetzen will.

LG Christoph

Nee - so richtich nich.
Mitten in der Feldmark. Zwischen einer Kuhweide und einer Pferdekoppel.
Dazwischen gibts einen Hochwasser - Siel - Graben (Elbe -
Pberschwemmungsgebiet) und den tiefen Entlastungsgraben und unmittelbar
daneben einen Trampelpfad.
Keine gewidmete Straße und kein öffentlicher Weg, eben Feldmark.
Ob die Gemeinde im Auwald bzw. der angrenzenden Feldmark haftet, wenn einer
zu Schaden kommt? Meinst Du das? Weiß nicht. Jedenfalls in keinem Fall so
wie an einer Straße, im Wohngebiet ... und ich glaube nicht, dass man
verpflichtet ist jeden Baum vor dem Umstürzen amtlicherseits zu fällen
oder vorher regelmäßig begutachten zu lassen.
Gruß Peter

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