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Re: Verletzung Copyright

Peter, (vor 5821 Tagen) 420 Beiträge @ Boletus

Hallo Sepp,

stellt ihm eine kräftige Rechnung (Bildhonorar) für die von euch geklauten Bilder. Vergesst nicht das "Zahlbar bis zum ...".

Am besten lasst es gleich einen Anwalt machen! (Die machen das gerne.)

Dies ist die einzige Möglichkeit, wirkungsvoll etwas dagegen zu unternehmen.

Es kann sich niemand heraus reden, er wüsste nicht, dass er Bilder nicht ungefragt übernehmen darf. Und selbst wenn jemand tatsächlich so "unwissend" wäre, würde das nicht vor Strafe schützen.

Freundliche Grüße

Peter

PS: Bilderklau ist kein "Kavaliersdelikt". Wenn jemand so etwas macht, wieso sollte man demjenigen dann auch noch nachträglich(!) die Erlaubnis zur Veröffentlichung seiner Bilder geben?
Da fehlt mir jegliches Verständnis.

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