Re: Verletzung Copyright weiterführender Link
Besonders zielführend auch für den vorliegenden Fall finde ich folgende Passage:
der Urheber kann den Nutzer jederzeit nicht nur auffordern, das Bild zu entfernen, sondern aufgrund der Erstverletzung dann auch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung verlangen, dazu auch die Anwaltskosten, die durch die Abmahnung aufgewendet wurden!
Gruß Harald