Re: Hallimasch als Marktpilz?
Hi Werner,
danke für Deinen Kommentar! Wieder was dazugelernt 
VG, Boris
Hallo - wenn eine Rechtsgrundlage existiert, ist das durchaus zulässig.
Städte und Kreise können Marktpilzverordnungen erlassen und
die sammelfähigen Arten dort festlegen. Soweit ich weis, kommt hierbei
auch der Hallimasch (allerdings ohne Differenzierung)oft vor. Auch bei mir
in Frankfurt wird er hin und wieder verkauft.
Dass die Dinger vergammelt und dazu noch überteuert verkauft werden, ist
allerdings ein anderes Thema. Das ist dann Aufgabe der Marktaufsicht,
solche verdorbene Ware aus dem Verkehr zu ziehen.
Gruß Werner