Re: So ein Quatsch!!
BITTE BITTE BITTE
werft nicht immerzu die Rote Liste und die Bundesartenschutzverordnung
durcheinander!!
Wovon der Schreiberling so anekdotisch erzählt, ist seine Version der
Entstehung der Anhangsliste zur Bundesartenschutzverordnung ! Und die hat
nichts, aber auch gar nichts, mit der Roten Liste zu tun!
Wie die Pilze damals Aufnahme in die Bundesartenschutzverordnung fanden kann
nur gemutmaßt werden. Jedenfalls war die DGfM nicht eingebunden und auch
sonst ist nie bekannt geworden, dass ein Mykologe in den Prozess
eigebunden gewesen wäre.
Rote Listen werden von einem Autorenkollektiv von Fachleuten (seltener von
Einzelpersonen) erstellt und zeigen die Bestandsentwicklung aller Arten
einer Gruppe. Daraus folgt dann eine Einordnung in verschiedene
Gefährdungsgrade (oder eben nicht). Damit können bestimmte Gebiete auf
ihre Schutzwürdigkeit hin klassifiziert werden.
Die Bundesartenschutzverordnung hat Gesetzeskraft - eine Rote Liste niemals!
Die Arten der Bundesartenschutzverordnung dürfen nicht oder nur eingeschränkt
gesammelt werden - Arten der Roten Liste unterliegen für den Eigenbedarf
nur einer Mengenbeschränkung wie jede andere Pilzart auch, unbeschadet
davon ob es eine vom Aussterben bedrohte Art ist oder nicht.
beste Grüße,
Andreas
Aber wer wäre denn geeigneter eine Aussage über die Schutzbedürftigkeit bestimmter Pilze zu machen, wenn nicht eine bundesweit agierende Institution wie die DGfM? Wer verwaltet die Bundesartenschutzverordnung denn? Das Umweltministerium?