Re: Grünlinge gelten doch bei uns als giftig ?!
Moin Werner,
ich kann mich deinen Ausführungen nur anschließen.
Was das 'in den Umlauf bringen' von Gruenlingskonserven angeht, bin ich
natuerlich der Meinung: kommerzielle Nutzung des Gruenlings sollte bis zur
Klaerung des Falles "Gruenling" definitiv unterbleiben - ich
weiss aber nicht, ob der Fall Gruenling schon 'gesetzlich' oder
verordnungspolitisch in D geregelt ist.
Dazu ist zu sagen, dass es zum Thema Pilze als Lebensmittel nichts gibt, das über die normalen Lebensmittelgesetze hinausgeht. Pilze gelten per Gesetz auch gar nicht als Lebensmittel. So gesehen, dürfte man den Grünling sogar auf dem Markt anbieten, ebenso wie die Frühjahrsmorchel. Die Beschlüsse der DGfM, bestimmte Pilzarten von der Liste der Marktpilze und essbaren Pilze zu streichen, haben nur den Wert einer Empfehlung und gehen in kein Gesetz ein.
Das kann man beurteilen wie man will. Wenn etwas passiert, d. h. jemand durch den Genuss von Pilzen, die er im Geschäft erstanden hat, zu Schaden kommt, greifen andere Gesetze (z. B. Strafgesetzbuch -> Körperverletzung bis fahrlässige Tötung usw.)
Ich habe deshalb den Eindruck, dass der Gesetzgeber immer nur dann reagieren kann, „wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist“.
Grüsslis
Thomas