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Re: Blöde Frage: Mengenbeschränkung

Heinz.Ebert@dgfm-ev.de, (vor 8759 Tagen) @ Andi S. aus V.

Hallo Andi,
du musst unterscheiden zwischen Bundes- und Landesgesetzgebung. In der Bundesgesetzgebung sind von den geschützten Arten einige "in geringen Mengen für den Eigenbedarf" freigegeben.
In den Landesgesetzen sind z.T. ALLE Pilze nur in geringen Mengen für den Eigenbedarf frei. Nähere Auskünfte erhälst du in den Naturschutzgesetzen (Bund und Land), sowie in den Landesforstgesetzen, die gerade in den letzten zwei Jahren neu gefasst wurden. Es ist m.E. so kompliziert geworden, dass kein Mensch mehr durchblicken kann. Du kannst aber generell davon ausgehn, dass ein gewerbliches Pilzesammeln ohne Genehmigung inzwischen illegal ist.
Freundliche Grüße, Heinz Ebert

Hallo zusammen,
wie haltet Ihr es mit der Mengenbeschränkung beim Pilzesammeln? Ich denke,
man darf pro Person und pro Tag nur 1 kg sammeln. Wenn ich mir die
beneidenwerten Pilzsammelfunde ansehe mit ganzen Körben voller Pilzen
frage ich mich: Bin ich falsch informiert, bin ich zu sensibel oder muss
man mit der Großfamilie in den Wald gehen? Wenn ich schon mal eine
ordentliche Menge finde, habe ich fast ein schlechtes Gewissen, sie
mitzunehmen. Was sagt der "gemeine" Pilzsammler und was sagen
die Pilzsachverständigen dazu.
Andi

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