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Sammelbeschränkung usw.: Aufklärung durch DGfM?!

Ralf ⌂, (vor 8758 Tagen) 86 Beiträge @ Heinz.Ebert@dgfm-ev.de

"...............Nähere Auskünfte erhälst du in den Naturschutzgesetzen

(Bund und Land), sowie in den Landesforstgesetzen, die gerade in den
letzten zwei Jahren neu gefasst wurden. Es ist m.E. so kompliziert
geworden, dass kein Mensch mehr durchblicken kann. ...........Freundliche Grüße, Heinz Ebert"

Hallo Heinz,

es stimmt wohl was du sagst: Kaum jemand kennt sich anscheinend noch aus, was die gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich Sammelbeschränkungen, Pilzartenschutz, Rote Listen, Naturschutzgebiete usw. angeht.

Uns stellte sich z.B. kürzlich die Frage, was man auf einer Pilzausstellung nicht ausstellen sollte bzw. legal ausstellen darf und was nicht. Bis heute wissen wir darauf keine klare Antwort.

Gibt es irgendwo eine aktuelle Zusammenstellung der gültigen Regelungen bzgl. des Pilzesammelns, vorzugsweise unter Berücksichtigung der einzelnen Bundesländer? Mir jedenfalls ist keine bekannt.

Hat die DGfM vielleicht eine? Wenn nein, rege ich an und halte es für sehr wünschenswert, dass sie die Bestimmungen eimal zusammenträgt und allgemein zugänglich zu veröffentlicht. Eventuell auch in der DGfM-Homepage.

Gruß

Ralf

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