Re: Getrocknete Deterrimus-Chips...
Im Rahmen der Diskussion um die Neugestaltung des Kontrollscheines unserer
Pilzkontrolle sind mir Fragen über die Zulassung von Speisepilzen
aufgetreten.
Bei uns in der Schweiz gibt es eine sogenannte Positivliste mit allen
zugelassenen Speisepilzarten. Mich nimmt es Wunder, ob in Deutschland auch
eine solche Liste existiert, welche die verschiedenen Arten sogar nach
Zucht-, Markt-, Handels- sowie Konservierungsfähigkeit einteilt (sprich:
Trocknung, Tiefkühlung, Nasskonservierung, Eignung für Garniermassen)?
Meiner Meinung nach ist die Frage der Genussfähigkeit einer Pilzart sowieso
ein recht heikles Thema, denke man nur an die unterschiedliche Berwertung
in bekannten Büchern.
Als Beispiel: Hat jamand von Euch schon mal den Pechschwarzen Milchling (L.
picinus) verspeist, welcher nach M.Bon (Parey's Buch der Pilze) als
ungeniessbar bezeichnet wird? - und nach Bon wird bekanntlich sehr viel
als essbar bezeichnet. Auf der Liste der zugelassenen Pilzen ist dieser
jedoch als essbar bezeichnet und kann im Grosshandel sowie auf dem Markt
verkauft werden, ja könnte sogar als Trockenpilz angeboten werden!!!
Ebenso ist es mit anderen Reizkern, wie zum Beispiel dem Fichtenreizker -
getrocknete Deterrimus-Chips gefällig? (vielleicht eine Marktlücke)
Kennt sich da jemand aus wie es rechtlich in Deutschland geregelt ist? Habt
ihr einen einheitlichen Kontrollschein? Wer bestimmt die Genussfähigkeit
vorgelegter Pilzarten?
Hallo Michel,
bei uns ist dieses Thema auch ein sehr heikles. Es gibt in Deutschland ein Lebensmittelgesetz und im Rahmen dieses Gesetzes auch eine sogenannte Marktpilzordnung. Meines Wissens stammt diese Ordnung ursprünglich aus längst vergangenen Jahrzehnten und entspricht einfach nicht mehr unserem heutigen Wissenstand über Speisepilze und Giftpilze. Aber diese Marktpilzordnung ist eben noch gesetzlich bindend.
Über diese Thematik erfährst du mehr auf der Seite der DGfM (Puplikationen - Mitteilungen Dezember 1996).
Gruß, Peter
Hallo Michel,
in Deutschland gibt es ein Lebensmittelgesetz und im Rahmen dieses Gesetzes gibt es auch eine Marktpilzordnung
Gerne erwarte ich Eure Antworten zu diesem Thema.
Mischi