Re: Überraschung beim Bärlauch-Sammeln
Moin Gerd,
die Fallenjagd hat durchaus ihre Berechtigung in der modernen Jagd. Aber: Schwanenhalsfallen sind, da es sich um so genannte „Schlagfallen“ handelt, überall verboten. Totschlagfallen dürfen nämlich nur noch auf Zug auslösen und nicht mehr auf Druck. Da es eine illegale Falle ist und sie zudem mangelhaft gesichert war, ermittelt die Staatsanwaltschaft zu Recht. Der Jäger dürfte seinen Jagdschein los sein…
Grüsslis
Thomas