Re: Überraschung beim Bärlauch-Sammeln
Hallo Karl,
drüben im DGfM-Forum kam dazu schon die Antwort: Der Fallensteller hat sich
sofort bei der Polizei gemeldet. Dass er jetzt um seinen Jagdschein und
die Fallenlizens fürchtet, ist wohl klar. In den meisten Fällen ist man
den Schein los, wenn es auf der Jagd zu Personenschäden kommt. Im
mindesten Fall aber sind empfindliche Buß- und Schmerzensgelder zu zahlen.
Ich hatte im DGfM-Forum geschrieben, dass Totschlagfallen (zu denen gehört
die Schwanenhalsfalle) nur noch erlaubt sind, wenn sie auf Zug auslösen
und nicht auf Druck, also nicht, wenn man in sie hineingreift und drauf
drückt. Ob diese Bestimmung aber für alle Bundesländer gilt, weiß ich
leider (noch) nicht. Außerdem müssen Fallen unbedingt so aufgestellt und
gesichert sein, dass Menschen nicht verletzt werden können (z. B. in
speziellen Fallenbauten in die Fuchs oder Marder einfahren müssen, um an
die Falle zu kommen).
Grüsslis
Thomas
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Hallo Thomas,
Jagdschein/Fallenlizenz los, ===> Harte Sitten bei den Jägern.
- So schlimm dieser Vorfall ist, "Vorsatz oder Grobe Fahrlässigkeit" kann man dem Fallensteller wohl kaum unterstellen. Die Stelle war immerhin (leider nicht ausreichend) gesichert.
- Schau'n mer mal, wie das ausgeht: "Leichte Fahrlässigkeit" oder "Höhere Gewalt" ???
Grüße
Gerd
PS:
Da hätte ich noch Zusatzfragen zu Personenschäden in Verbindung mit Jagd:
(1) Angenommen, der Unfall wäre passiert, wenn die Falle durch intakten Zaun gesichert wäre, und ein(e) Idiotin) darüber gestiegen wäre ???
(2) Angenommen ein Idiot läuft Nachts (nach Sonnenuntergang) z.B auf Bärlauch-/Pilz-Suche im Wald rum und bekommt einen "Schuss vor den Bug" ???
===>
Das kann doch wohl nicht wahr sein, wenn hier der "JÄGER" (betone bin keiner und habe ein teilweise gestörtes Verhältnis zur Jagd)die Alleinschuld trägt.