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Re: Das ist ja ein Ding!

Andreas ⌂, (vor 8111 Tagen) @ Pio

Hallo Syrah
Dazu habe ich soeben per Suchmaschine gefunden, dass die erlaubte Menge in
der Schweiz je nach Kanton zwischen 1 und 3 kg liegt, der Schwerpunkt
liegt bei 2 kg. Eigentlich wollte ich herauskriegen, was die deutschen
Gesetze diesbezüglich aussagen, aber trotz längerer Suche habe ich nichts
eindeutiges finden können. Mir ist undeutlich in Erinnerung, dass es auch
irgendwo in dieser Größenordnung lag, jedenfalls bei den meisten begehrten
Arten, die auch in der Roten Liste vorkommen. Kann eventuell jemand
helfen?
Viele Grüße - Pio

Hallo Pio,

das regelt in Deutschland die Bundesartenschutzverordnung. Eine Rote Liste ist nur eine Empfehlung von Fachleuten, sie hat aber keinerlei Gesetzeswirkung.

In der Bundesartenschutzverordnung, Anhang I, sind einige Arten und Artengruppen aufgeführt, die teils total geschützt sind, teils für den Eigenbedarf entnommen werden dürfen. Eigenbedarf wird erfahrunsgemäß mit ca. 1 kg pro Person definiert.

http://www.karlsruhe.de/Maerkte/geschuetzte_pilze.htm

Beste Grüße,
Andreas

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