Re: Das ist ja ein Ding!
Hallo Andreas,
das regelt in Deutschland die Bundesartenschutzverordnung. Eine Rote Liste
ist nur eine Empfehlung von Fachleuten, sie hat aber keinerlei
Gesetzeswirkung.
In der Bundesartenschutzverordnung, Anhang I, sind einige Arten und
Artengruppen aufgeführt, die teils total geschützt sind, teils für den
Eigenbedarf entnommen werden dürfen. Eigenbedarf wird erfahrunsgemäß mit
ca. 1 kg pro Person definiert.
Vielen Dank für die Info. So ähnlich hatte ich es im Gefühl, aber nicht mehr wirklich genau. Und komischerweise waren im Internet nur Angaben zu den Verhältnissen in Österreich, in der Schweiz (jede Menge) und in Italien zu finden.
Nun kann ichs mir wieder ein Weilchen merken.
Viele Grüße und Regen - Pio