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Re: Geweih

bleem ⌂, (vor 8027 Tagen) 1.735 Beiträge @ 42

Hi Thomas

In der Tat kann die Mitnahme eines gefundenen Geweihes mit hohen Strafen belegt und zählt unter Wilddieberei. Da die damaligen und heutigen Gesetzgeber ein wenig irre im Kopf sind, wäre ich an deiner Stelle vorsichtig, ich hingegen hätte es mitgenommen und schere mich nicht um solche Gesetze, weil ich sie nicht akzeptiere und befolge. Aber gefunden habe ich bisher nur Kuhhörner ;-).

Ciao bleem

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