Re: Gesetze und Geschichten
Hallo Thomas,
das ist ein sehr guter Bericht, der doch bestimmt einige aus dem Forum als "Gefährdungspotential" über die Gesetzeslage nachdenken läßt.
Sehr amüsant sind Deine eigenen" Verfehlungen". In diesem Zusammenhang habe ich eine Frage.
Nach meinem Kenntnisstand zahlen Versicherungen bei sogenannten"Haarwildschäden"
aber Deine Eule ist ja nun kein Haarwild.Ich glaube, die Versicherung hätte auch bei einer Meldung mit Bescheinigung nicht gezahlt.Mit CITES kenne ich mich übrigens als Besitzer von 2 Graupapageien gut aus.
Herzliche Grüße Detlef
Moin Detlef,
wo wir gerade dabei sind: Zum Gesetzesbrecher bin ich auch schon geworden.
Und das kam so: Vor ein paar Jahren fuhr ich des Abends nach Hause, und
dabei verwechselte eine Schleiereule meinen betagten Fiat Panda wohl mit
einer Maus, was sie mit dem Leben, ich mit einem Schreck und einer
zerstörten Windschutzscheibe bezahlte.
Dumm wie ich war, meldete ich diesen Wildunfall nicht, sammelte die äußerlich
intakte Eule ein und schenkte sie meinem Schwager, der sie ausstopfen
ließ. Und genau das war falsch: Da Eulen geschützte Vögel sind, die zudem
auf der CITES-Liste stehen, hätte ich sie nicht einsammeln und behalten
dürfen, sondern hätte sie beim Jagdpächter bzw. Förster abliefern müssen.
Der hätte sie mir dann gegen eine CITES-Bescheinigung gegeben. Die andere
Dummheit: Den Schaden hätte ich dann, mit einer Bescheinigung des
Revierinhabers, der Versicherung melden können, die mir die Kosten der
Scheibe ersetzt hätte.
Mit den CITES-Richtlinien soll verhindert werden, dass geschützte Tiere in
den Handel gelangen.
Wie auch immer: Bei Wildunfällen gilt grundsätzlich, dass der Revierinhaber,
der Jagdpächter oder der Förster benachrichtigt werden müssen. Sind die
unbekannt, ist die Polizei zu verständigen. Macht man das nicht, verliert
man u. U. den Versicherungsschutz.
Beispiel: Man fährt in der Dunkelheit ein Stück Schalenwild (Reh-, Rot-,
Schwarzwild) an. Die Gefahr, das so etwas passiert, ist jetzt, in der
Brunft-, bzw. Rauschzeit groß.
Meistens hat man ja dann einen Schaden am Auto. Deshalb muss man sofort den
Förster oder die Polizei verständigen. Der Revierinhaber veranlasst dann
sofort eine Nachsuche, wenn das verletzte Stück Wild entkommen ist, bzw.
er birgt das tote Tier und ver- oder entsorgt es. Von ihm oder der Polizei
bekommt man eine Bescheinigung über den Wildunfall, die man der
Versicherung vorlegt, um den Schaden ersetzt zu bekommen.
DIE BENACHRICHTIGUNG MUSS UNVERZÜGLICH ERFOLGEN .
Meldet man sich erst Stunden oder gar Tage später, guckt man in die Röhre:
Meine Frau fand z. B. einmal ein angefahrenes, aber noch lebendes Rehkitz
und brachte es zum Jäger, der es einschläfern ließ, weil es zu starke
innere Verletzungen hatte. Der Unfallverursacher meldete sich aber erst
gegen Abend (da hatte er wohl gesehen, dass er bei dem Aufprall einen
Schaden am Wagen abbekommen hatte). Eine Bescheinigung bekam er nicht
mehr.
In einem anderen Fall wurde einem Freund, der Revierjäger ist, von einer Frau
ein Wildunfall gemeldet. Er startete noch in der Nacht mit dem Hund eine
Nachsuche, weil das Reh geflohen war, wunderte sich aber über den Ort, an
dem es angefahren worden sein sollte. Dort geschehen sonst nie
Wildunfälle.
Er fand nichts. Tags drauf wurde er aber von einem Jagdkollegen über einen
Wildunfall informiert, der sich ganz woanders abgespielt hatte. Die beiden
tüftelten und kombinierten ein bißchen hin und her, und am Schluss stellte
sich heraus, dass die gute Frau bei ihrem Geliebten zum „hüschern“ war,
wovon ihr Mann nichts erfahren sollte (natürlich!). Flugs verlegte sie den
Wildunfall, den sie tatsächlich hatte – nur eben ganz woanders – in das
Revier meines Freundes.
Als sie dann 2 Tage später wegen der Bescheinigung bei ihm auftauchte, war er
natürlich stinkesauer und verweigerte ihr die Bescheinigung, was sie wohl
zu Hause in arge Erklärungsnot gebracht haben wird…
Grüsslis
Thomas