Re: Begehung von Naturschutzgebieten
Hallo Thomas,
für Bayern und B-W gilt nach meinen Erfahrungen: Die Erlaubnis musst du beim zuständigen Regierungspräsidium schriftlich beantragen. Dafür gibt es evtl. Vordrucke, die du bei der Naturschutzbehörde anforderst.
Die Erlaubnis wird befristet erteilt; du musst also angeben, in welchem Zeitraum du in welchem(n) NSG du kartieren willst. Außerdem musst du glaubhaft machen, dass du für wissenschaftliche oder naturschützerische Belange arbeitest (also z. B. per Mitgliedsausweis der DGfM) und nicht nur zum Privatvergnügen oder gar mit kommerziellem Hintergedanken. Die Behörde erwartet in der Regel Auskunft über die Ergebnisse, also z. B. eine Artenliste.
Grüße, Jürgen
Hallo,
ich wollte mal fragen, ob jemand von euch Erfahrung mit der Begehung von
Naturschutzgebieten für pilzkundliche Kartierungen hat. Soweit ich weiß,
braucht man zumindest in Hessen eine spezielle Erlaubnis vom
Regierungspräsidium. Wie geht man da am besten vor? Und hat man als
Privatperson ohne Uni oder Naturschutzverband im Hintergrund überhaupt
eine Chance?
Vielen Dank für alle Infos und viele Grüße
ThomasHofheim