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Re: Begehung von Naturschutzgebieten

Hans hurter, (vor 7948 Tagen) 2.513 Beiträge @ Saftling

Meine Meinung,Schutzgebiete sollen von Ihren Betreibern und Fachleuten betreut werden und wir Aussenstehende sollten diese Gebiete respektieren!Bei uns CH hat die Uni Basel einige Fauna, Flora und Pilzprojekte am laufen.Im übrigen sehe ich bei uns nur den Nationalpark im Engadin als gutes Beispiel eines Schutzgebietes ,die andern sind viel zu klein!Wie gesagt ein trauriges Kapitel (wie alles was Geld kostet) und kein Kapital einbringt?Siehe Canada-Yukon dort hat es Schutzgebiete die sind so gross wie die Schweiz und die Schutzbestimmungen für Natur und Tiere sind wesentlich besser, sprich den Bedürfnissen der Natur nicht Kommerz angepasst!Obwohl auch dort gibt es leider falsche Entwicklungen!Gruss Hans

Hallo Thomas,
da hast Du ein trauriges Thema angeschnitten. Zwar ist in den meisten
(allen?) Landesnaturschutzgesetzen ausdrücklich erwähnt, dass
Naturschutzgebiete auch der wissenschaftlichen Forschung dienen.
Allerdings herrscht bei der Erteilung der erforderlichen
Ausnahmegenehmigungen m.E. viel behördliche Willkür. Als Neuling bei den
Pilzen habe ich noch nicht versucht, Genehmigungen für die Pilze zu
bekommen. Aber bei den Insekten haben die verantwortlichen Sachbearbeiter
bei den Regierungspräsidien - das sind wohl meist Juristen, keine Biologen
- ganz absurde Vorstellungen davon, welchen Schaden ein einzelner,
verantwortungsbewußter Forscher anrichten kann. Nach langjähriger
Beschäftigung mit der Materie bin ich heute davon überzeugt, dass das
Fangen von Insekten (oder das Sammeln von Pilzfruchtkörpern) völlig
belanglos ist. Zu dieser Einsicht bin ich gekommen, obwohl ich seit
Jahrzehnten im ehrenamtlichen Naturschutz aktiv bin und mich auch
forschend mit der Frage der Rückgangsursachen befasst habe. Auch die
übliche Forderung in den Genehmigungen, man müsse die Ergebnisse der
Behörde zur Verfügung stellen, ist juristisch sehr fragwürdig. Das RP
möchte verlangt die Forschungsergebnisse, ohne dafür eine Gegenleistung zu
erbringen. Dieser Unsinn funktioniert aber deshalb, weil sich zu viele
Idealisten mit dieser Willkür einfach abfinden. Wer hat denn schon Lust,
einen Rechtsstreit zu führen, um eine ehrenamtliche Tätigkeit ausüben zu
dürfen? Hier in Baden-Württemberg zeichnet sich für manche Insektengruppen
bereits die Tendenz ab, dass die Fauna immer besser erforscht wird - mit
Ausnahme der Schutzgebiete! Glücklicherweise sind viele für Pilze wichtige
Lebensräume auch außerhalb von Schutzgebieten anzutreffen (nicht zuletzt,
weil sich die Ausweisung von Schutzgebieten höchst selten an den
Pilzvorkommen orientiert). Wenn Du Deinem Hobby ruhigen Gemüts und ohne
sinnlose behördliche Auflagen nachgehen willst, dann verzichtest Du besser
auf die Genehmigung. Schön fände ich, wenn Du der Behörde Deinen Unmut
über die Gängelung mitteilen würdest.
Gruß
Saftling

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