Re: Ein Vorwurf der Rücksichtslosigkeit

Joschi Siembida ⌂, (vor 5640 Tagen) @ Peter

Hallo Peter,

in einem NSG (Naturschutzgebiet) ist das Verlassen von Wegen grundsätzlich verboten. Dies gilt selbstverständlich auch für Pilzsammler. Jeder Naturfreund und jeder Pilzsachverständige sollte das wissen - und respektieren!

Richtig. Und wenn dem nicht so ist gibt es eine Abmahnung und gut ist.

Und wenn sich eine Gruppe in einem Naturschutzgebiet ohne Erlaubnis bewegt, so ist es das Recht der Naturschutzbehörde tätig zu werden.

Nur um es richtig zu verstehen, ist hier eine Bewegen abseits der Wege gemeint? Wenn ja, dann ist es klar. Wenn aber auch Gruppen ab einer Personenzahl x gemeint sind die auf den Wegen bleiben, dann würde mich das schon sehr wundern.

..."persönlich angegriffen" wurden, dem muss ich deutlich widersprechen. ...

Das schien mir eine Person aber anders empfunden zu haben.

Im Pollichia Kurier ging es aber um das NSG Karlstal mit einem Link hier ins Forum. Somit wurde suggeriert, daß ich im Karlstal am Hang herumgekrackselt bin und damit auch die Gruppe auf dem Foto am Eingang zum Karlstal. Es handelt sich in diesem Betrag aber um eine schlichte Zusammenstellung von Fotos verschiedener Exkursionen. Natürlich sieht meine 'Kletterpartie' stark nach Karlstal aus, aber spätestens der zuständige Redakteur hätte beim Anschauen des Beitrags merken können das es eine Zusammenstellung ist und beim einfachen Auslesen der Exif Daten weiter feststellen können wann die Fotos entstanden sind. So ist er halt einer kleinen Ente aufgesessen.
Die falschen Anschuldigungen meines angeblich rücksichtslosen Verhaltens im Pollichia Kurier und eventuell auf dem PSV Treffen sind mir egal, da ich ja nicht im Karlstal mit dabei war. Ich hatte das eigentlich schon längst unter ärgerliches Missverständnis abgehackt und nicht weiter ernst genommen.

Gruß Joschi

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