OT: Förster, Polizei etc.

42, (vor 4657 Tagen) @ Andreas

selbstverständlich darf die Polizei Personen und auch z.B. Fahrzeugkontrollen
durchführen ohne einen direkt benennbaren Verdacht zu haben.
Routine-Verkehrskontrollen z.B.

Papiere, Warndreieck, Verbandskasten: ja, das darf die Polizei verlangen
Auto durchsuchen, einfach so (ohne konkreten Verdachtsmoment): nö, das darf die
Polizei selbstverständlich nicht!

Beste Grüße
Thomas '42' Wallner


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