Re: OT: Förster, Polizei etc.

Andreas ⌂, (vor 4657 Tagen) @ 42

Hallo Thomas

Papiere, Warndreieck, Verbandskasten: ja, das darf die Polizei verlangen
Auto durchsuchen, einfach so (ohne konkreten Verdachtsmoment): nö, das darf
die
Polizei selbstverständlich nicht!

klar, so stehts natürlich auf dem papier. Aber einer Streifenwagenbesatzung wird schon was einfallen, warum sie dein Auto durchsuchen muss, wenn sie das gerne möchte.
Und wenn der Förster behauptet, Du häbest Dich seiner Meinung nach "merkwürdig durch den Wald bewegt" oder gar "auffallend" und er wollte daher nachsehen, was da in deinem Korb ist - was willst Du dann dagegen argumentieren?

beste Grüße,
Andreas


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