@Rene - Sammelbeschränkungen
Hallo Rene!
Wie versprochen die Sammelbeschränkungen für alle österr. Bundesländer.
Grundsätzlich wird in Österreich das Sammeln von Pilzen durch ein Bundesforstgesetz geregelt. Die einzelnen Bundesländer können aber diese Bestimmungen durch ein Landesgesetz/-verordnung verschärfen. Diese Möglichkeit nutzen aber nur Tirol und Kärnten.
Für alle anderen (Nieder- u. Oberösterreich, Wien, Burgenland, Salzburg, Vorarlberg, Steiermark) gilt: 2 kg pro Person und Tag.
Tirol:
* an geraden Tagen von 7 -19 Uhr 1 kg pro Person
* hat 1 Pilz mehr als 1 kg, darf er genommen werden
* technische Hilfsmittel sind nicht zulässig
* organisierte Veranstaltungen zum Sammeln v. Pilzen sind verboten
* Pilze und das Myzel dürfen nicht mutwillig zerstört werden
Kärnten: unterscheidet zwischen teilweise und vollständig geschützten Pilzen.
Teilweise geschützte sind fast alle Speisepilze (Z.B. Steinpilz, Pfifferling, Parasol, Morcheln.......). Sie dürfen
* vom 15.6. bis 30.9. von 7 - 18 Uhr gesammelt werden
* 2 kg pro Person und Tag
* Pilze unter 2 cm Größe und alte reife Pilze dürfen nicht gesammelt werden
* Organisierte Veranstaltungen zum Sammeln sind verboten
* technische Hilfsmittel sind verboten
* in Naturschutzgebieten und Kernzonen der Nationalparks ist Sammeln grundsätzlich verboten
für vollständig geschützte Pilze besteht ein generelles Sammelverbot.
Für alle Bundesländer gilt, dass aus wichtigen Gründen (Z.B. Aufforstung...) für besimmte Flächen durch Tafeln ein Sammelverbot angezeigt werden kann.
Ob private Waldbesitzer für ihren Wald aus Eigentumsgründen durch Tafeln das Sammeln verbieten können ist nicht sicher geklärt, weil noch kein Streitfall ausjudiziert wurde - es gab erst einen Prozess, dabei kam es zu einem Vergleich. Juristen sind aber der Meinung, dass ein solches Verbot nicht gesetzlich gedeckt sei.
Diese Infos erhielt ich von öffentlichen Stellen der einzelnen Bundesländer.
Liebe Grüße
Hans