Re: @Rene - Ergänzungen, Kontrolle, Strafen

Alpenhans, (vor 8083 Tagen) @ Alpenhans

Hallo alle Interessierten!

Habe heute nochmal mit einem Juristen des Kärntner Naturschutzreferates telefoniert, um Eure Fragen beantworten zu können.

Für alle Bundesländer gilt grundsätzlich das Bundesforstgesetz. (2Kg pro Tag u. Person) Bei einer Übertretung kann eine Strafe bis max. 150 Euro verhängt werden.
Wird eine Veranstaltung zum Pilzesammeln (z.B. italienische Busse) erwischt, kann eine Strafe bis max. 750 Euro verhängt werden.

In Kärnten und Tirol wird zusätzlich das Landes-Naturschutzgesetz wirksam und hier sind die Strafen wesentlich höher.
In Kärnten kann also bei einer Übertretung zusätzlich eine Strafe bis max. 3630 Euro, bei Erschwernis (z.B. Wiederholung) bis max 7260 Euro verhängt werden.
Für Tirol weiß ich die Strafen nicht, werden wahrscheinlich auch in dieser Größenordnung liegen.
Ob die Höchststrafe ausgesprochen wird, hängt ab vom Einkommen, der Menge der zuviel gesammelten Pilze....?
Die Kontrolle kann erfolgen durch Organe der Bergwacht, Forstaufsicht bzw. der Gendarmerie.

Die Frage, ob Waldbesitzer ohne Grund das Sammeln durch Tafeln verbieten können, wurde mir mit enem eindeutigen Ja beantwortet. (Ich bin davon nicht so überzeugt, wie mir auch andere Juristen in anderen Bundesländern bestätigten).

Zusätzlich erfuhr ich, dass das Sammeln in Jungkulturen bis zu einer Baumhöhe von 3m grundsätzlich verboten ist.

Unter technischen Hilfsmittel sind Harken, Rechen...angeführt. Ich glaube, das bezieht sich auf das Ausgraben von Pilzen und vielleich die Rechen auf die Heidelbeeren, die ja häufig mit Rechen geerntet werden und im Bundesforstgesetz steht ja immer "Pilze und Beeren".

Mykologen, die ja teilweise auch vollständig geschützte Pilze für Belege sammeln und die Pilze zur Bestimmung ja "ausgraben" müssen ist im Gesetz eine Sondergenehmigung für wissenschaftliche Arbeiten bei der Landesregierung zu beantragen. Wird dann angeblich für ein gewisses Gebiet und bestimmten Zeitraum gewährt. (Ich habe noch nie eine Bewilligung beantragt.)

Die Pilze in "Darmstadt" können natürlich aus Österreich sein, weil es natürlich auch gewerbliches Sammeln möglich ist - über diese Bedingungen habe ich mich nicht erkundigt.

Meine persönliche Meinung zu diesen Problemen: Ich gehe jetzt schon fast 50 Jahre sammeln und habe noch nie einen "Kontrollor" gesehen. Auch die meisten Juristen haben mir bestätigt, dass Theorie und Praxis 2 verschiedene Dinge sind.
In Kärnten und Tirol - und hier wieder speziell in Gebieten wo mit italienischen "Sammelbussen" zu rechnen ist würde ich mich aber schon an die Vorschriften halten.

Ich hoffe, dass ich einige Fragen beantworten konnte - liebe Grüße

Hans

Eintrag gesperrt
15 Aufrufe

gesamter Thread: