: Ich denke, rechtlich gesehen bedarf es keiner weiteren Qualifikation.
: Ausbildungstechnisch gesehen bedarf es selbstverständlich der
: Qualifikation, eine große Vielzahl von Pilzen sehr, sehr gut zu kennen,
: nach Möglichkeit auch noch deren Giftwirkung, sonst wäre es ja keine
: seriöse Ausbildung. Und versicherungsrechtlich könnte es eventuell doch
: einer nachzuweisenden Zusatzqualifikation bedürfen: dann nämlich, wenn ein
: von Herrn Honstraß ausgebildeter "Pilzsachverständiger" einen
: Klienten falsch berät und daraus ein Schaden entsteht. Da könnte ich mir
: nämlich schon vorstellen, dass in einem daraus folgenden Gerichtsverfahren
: der Herr Honstraß mit hineingezogen wird und er vor Gericht seine
: Kompetenz erklären muss, was er vermutlich nicht in diesem Maße müsste,
: wenn er DGfM-Referent wäre.
Was´n das fürn Bullshit? (nimms nicht wörtlich, ist Spass)
der Uni - Prof. haftet dafür, wenn sein ehemaliger Student versagt und das Getriebe wegen Falschberechnung versagt, das Flugzeug abstürzt, der Patient verstirbt?
Der Fahrlehrer haftet dafür, wenn sein ehemaliger Fahrschüler einen über den Haufen fährt ?
Wer sagt Dir überhaupt, dass die Ausbildung bei Herrn Hornstrass besser oder schlechter als die irgendeines DGfM - Referenten ist?
Geh zum Gewerbeamt und melde ein Institut für Pilzberatung an, Du wirst eine Steuernummer vom Finanzamt kriegen, die IHK wird sich melden und wenn Du brav Deine Steuern zahlst und Deine Beiträge wirst Du ein geschätztes Mitglied unserer Gesellschaft.
Nach Seriösität fragt doch keiner, das regelt der Markt oder jemand der Dich verklagt, weil Du ihm gesagt hast er könne den Pilz essen, den er Dir unter die Nase hält und nun hast Du doch Bauchschmerzen.
Das ist doch das Dilemma - es ist hier nichts geregelt!!
Wie heisst es so schön? Das freie Spiel der Kräfte.
Gruß Peter