: In der Verordnung steht's: "Die V wurde als Artikel 1 der V v. 16.2.2005
: I 258 vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
: und dem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und
: Landwirtschaft im Einvernehmen mit den Bundesministerien für
: Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, für Wirtschaft und
: Arbeit, für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit mit Zustimmung des
: Bundesrates erlassen."
: Da steckt also die gebündelte Pilzkenntnis von Juristen aus drei Ministerien
: 'drin, wer würde das anzweifeln wollen... *grins*
Hallo,
ja, so steht das da, denn natürlich erlässt das Ministerium die Verordnung - aber es schreibt sie ja nicht selbst. Mit der Ausarbeitung werden (immer?) die zuständigen Bundesämter betraut, in dem Fall ist die Verordnung sicherlich vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) geschrieben worden. WER aber dort diese Liste erstellt hat, oder vermutlich eher erstellen LASSEN hat - und von wem - ist unbekannt.
Übrigens war es bei den Verantwortungsarten tatsächlich so, wie der ursprüngliche Autor das für die "Rote Liste" (gemeint BArtSchV) sich ausgemalt hat: Jemand von den Pflnazenleuten warf bei einem Meeting über die 2. Serie der Verantwortungsarten die Frage in den Raum "sagt mal, gibt eigentlich nicht auch Pilze zu dem Thema?", worauf alle die Schulter zuckten und einer meinte "wart mal, ich kenn jemanden, ich frag mal an". Derjenige (zum Glück tatsächlich ein Mykologe) brachte dann die ganze Sache letztlich ins Rollen, aber bis es dann wirklich bei der DGfM gelandet ist, lief die ganze Geschichte erst um noch ein paar Ecken mehr.
beste Grüße,
Andreas