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Hallo Roland,
mit rechtlichen Formalien kommst Du da nicht weiter.
Ein Studienkollege von mir war Besitzer eines Kastanienwäldchens in der Vorderpfalz.
Dummerweise endete ein asphaltierter landwirtschaftlicher Weg direkt am Anfang seines Wäldchens. Nach seinen Aussagen hat er da nur die Chance was zu ernten, wenn er morgens kommt. Dann kann er die auflesen, die in der Nacht zuvor gefallen sind.
Ich wohne in Kaiserslautern, da gehört der Wald komplett der Reichswaldgenossenschaft und da stehen auch einzelne Kastanien drin. Die Genossenschaft hat nichts dagegen, wenn die Leute die aufsammeln, weil sie selbst es nicht tut.
Wenn dann jemand aus Kaiserslautern in die Vorderpfalz kommt, ist dem unter Umständen überhaupt nicht klar, dass das da Privatwälder sind und es Diebstahl ist, die aufzulesen.
Die Walnussbäume stehen bei uns im Wiesengelände und da gilt folgendes Gewohnheitsrecht:
Hat der Besitzer unter den Bäumen die Wiese gemäht, darf man sie nicht auflesen. Wenn nicht, dürfen sie aufgelesen werden.
Es wird Dir keiner verbieten können, Netze unter die Bäume zu hängen, aber es kann durchaus sein, dass Dir einer verbieten kann, zu Beispiel weitere Bäume zu pflanzen oder den "Wildwuchs" zu entfernen. Es könnte für den Naturraum, in dem dein Wald sich befindet, Vorschriften geben, die das verbieten.
Gruß,
Marcel
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