Re: Naturschutzgebiete, was ist erlaubt
Hallo Daniel,
falls Du darauf abzielst, dass es in NSGs erlaubt sei, Pilze am Wegrand zu sammeln, so muss ich Dich leider enttäuschen. In Naturschutzgebieten ist es generell verboten, Pflanzen (und Pilze) zu entnehmen. Das wird auch am letzten Satz im Gesetzestext deutlich:
Rechtsvorschriften, die das Aneignungsrecht nach Satz 1 sowie
das Betreten der Landschaft in Schutzgebieten einschränken,
bleiben unberührt.
Bisweilen unterliegen bereits Landschaftsschutzgebiete einem solchen Sammelverbot.
Gruß, Andreas