Re: Naturschutzgebiete, was ist erlaubt
Explizit gab es in diesem Gebiet keine Gesetzestafel. Den Weg habe ich nicht verlassen. Wo liegt dann konkret der Verstoß, ich habe den Gesetzestex nicht gefunden.
Aber gerne lasse ich mich eines Besseren belehren.
Auf der anderen Seite muss ich sagen, dass ich keiner von denen sein würde, die gezielt in Naturschutzgebieten nach Pilzen suchen, weil dort vielleicht der Ertrag erhöht ist. Wenn mir bei der Wanderung nur etwas schönes essbares vor den Füßen liegt, sagte ich nicht nein. Nur möchte ich keinen schlechten Einfluss haben und auch nicht gewissenlos handeln. Daher befolge ich das Gesetz, wenn es so ist. Generell suche ich meine Pilze mit Erfolg im ganz normalen Wald von nebenan - möchte auch keine Gesetzeslücke suchen ...
Hallo Daniel,
falls Du darauf abzielst, dass es in NSGs erlaubt sei, Pilze am Wegrand zu
sammeln, so muss ich Dich leider enttäuschen. In Naturschutzgebieten ist
es generell verboten, Pflanzen (und Pilze) zu entnehmen. Das wird auch am
letzten Satz im Gesetzestext deutlich: Bisweilen unterliegen bereits
Landschaftsschutzgebiete einem solchen Sammelverbot.
Gruß, Andreas