Re: Naturschutzgebiete, was ist erlaubt
Explizit gab es in diesem Gebiet keine Gesetzestafel.
Müssen "Gesetzestafeln" aufgestellt sein, damit etwas verboten ist?
Den Weg habe ich nicht verlassen.
Völlig korrektes Verhalten in einem NSG.
Wo liegt dann konkret der Verstoß, ich habe den Gesetzestex
nicht gefunden.
BNatSchG, Abschnitt 4, § 23 Naturschutzgebiete:
"(2) Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebiets oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können, sind nach Maßgabe näherer Bestimmungen verboten. [...]"
Allerdings sind wohl auch Ausnahmen zulässig:
" [...] Soweit es der Schutzzweck erlaubt, können Naturschutzgebiete der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden."