Re: Pilzvermarktungsfrage
Liebe Leute, aus gegebenem Anlass - weil ich nämlich in dem einen Buch von
Andreas-Tanja gerade bei den Pfifferlingen angelangt bin: Überall steht,
dass Pfifferlinge und Steinpilze in Deutschland nur zum persönlichen
Gebrauch gesammelt werden dürfen und da auch nur 1 Kilo pro Tag usw.
Bei uns (Heidelberg) auf dem Markt werden in jedem Jahr Steinpilze und
Pfifferlinge ausdrücklich mit dem Vermerk "aus Bayern" oder
"aus Franken" verkauft - gewissermaßen direkt unter den Augen
der Obrigkeit, nämlich dem Rathaus und vermutlich dessen/deren
Umweltbeauftragen. Martin und ich wir dachten uns also: Schön, Bayern hat
eben andere Gesetze. Aber Bayern ist doch auch Deutschland, oder hab ich
da was falsch verstanden? :))
Ich hab in einem früheren Thread gesehen, dass Andreas was von "es sei
denn man hat eine Ausnahmegenehmigung" schrieb. Was heißt das?
Ausnahmeregelung klingt mir schwer nach Mauschelei....
Herzliche abendliche Grüße
Ditte
Hallo Ditte,
Steinpilze und Pfifferlinge sind nach der Bundesartenschutzverordnung teilgeschützte Arten die in kleiner Menge für den persönliche Bedarf gesammelt werden dürfen ( http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bartschv_2005/gesamt.pdf )
In Bayern kann man schon Sammelscheine für gewerbliches Sammeln beantragen und darf dann auch die teilgeschützten Arten in den Handel bringen, persönlich kenne ich niemand der so eine Schein hat,
viele Grüsse
Matthias