Re: Pilzvermarktungsfrage
Hallo Ditte,
Steinpilze und Pfifferlinge sind nach der Bundesartenschutzverordnung
teilgeschützte Arten die in kleiner Menge für den persönliche Bedarf
gesammelt werden dürfen (
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bartschv_2005/gesamt.pdf )
In Bayern kann man schon Sammelscheine für gewerbliches Sammeln beantragen
und darf dann auch die teilgeschützten Arten in den Handel bringen,
persönlich kenne ich niemand der so eine Schein hat,
viele Grüsse
Matthias
Danke, lieber Matthias, heißt das denn, dass es in Bayern von beidem mehr gibt als in anderen Bundesländern? Und, falls ja, ist das denn wirklich so?
LG Ditte