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Re: Bundesartenschutzverordnung

Stephan Weißer, (vor 5914 Tagen) 3.384 Beiträge @ Dreyri

Gibt es irgendwo eine Sammlung von Links/Gesetzestexten bei denen
man für alle Bundesländer die individuellen Regelungen nachlesen kann? Oder
bleibt einfach nur der Kampf durch die landeseigenen Gesetzeskonvolute?

Hallo Tobias,
soweit ich weiß, gibt es zum Thema Pilzesammeln keine landesindividuellen Gesetze oder Verordnungen. Die von Jürgen zitierte Bundesartenschutzverordnung mit den allgemein und besonders geschützten Arten sowie dem gewerblichen Verwertungsverbot und der Eigenbedarfsregelung ist die für das Pilzsammeln maßgebliche Rechtsquelle. Auch wenn dir gewisse Förster, Jäger oder Waldbesitzer was anderes erzählen wollen.
Freundliche Grüße
Stephan

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