Re: Haben wir uns strafbar gemacht?
Hallo Sabine & Holger,
de iure ist das eine Ordnungswidrigkeit. Für das Sammeln geschützter Arten (auch zu "wissenschaftlichen Zwecken") müsste man, um auf der sicheren Seite zu sein, bei der zuständigen Naturschutzbehörde eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
De facto wird euch nichts passieren, es sei denn, es will euch jemand etwas ans Zeug flicken.
Grüße, Jürgen