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Re: geschützte Pilze ?

Florian, (vor 9164 Tagen) @ Bernd

Also wie ich das verstehe ist das folgendermasen(das betrifft in diesem Fall jene Arten die du beschrieben hast, welche in der Roten Liste zu finden sind!): Diese Pilze dürfen für den Eigenbedarf gesammelt werden. Man darf also nicht mal eben z.B. 50 Kilo Rotkappen sammeln und die dann an ein Hotel verkaufen. Dies ist im BLV Pilzführer beschrieben. Dort steht auch, dass dieses Sammeln für den Eigenbedarf in gemäßigten Mengen erlaubt ist. Wieviel allerdings hier gemäßigt und Eigenbedarf in Zahlen ausgedrückt bedeutet ist mir Unbekannt.

Für eine genaue Definition wäre ich auch dankbar. :)

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