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Re: Rote Liste ist nicht gleich Artenschutzgesetz

Matzinger, (vor 9163 Tagen) @ Andreas

Hallo an alle Forumsteilnehmer,
es wird immer wieder durcheinandergebracht: Die Rote Liste (der BRD, von
Bayern oder Sachsen oder gar der Stadt Lücbeck) ist lediglich eine
Aufzählung und Einordnung von Arten bzgl. ihrer relativen Seltenheit bzw.
Gefährdung im jeweiligen Untersuchungsgebiet, vorgenommen durch anerkannt
oder selbsternannte Spezialisten. Jeder kann eine Rote Liste eines von ihm
selbst gewählten Gebiets erstellen. Von mir aus könnt ihr eine Rote Liste
der gefährdeten Pilzarten in Georgs Balkonkästen erstellen.
Die Roten Listen sind ein Instrumentarium für Naturschutzbehöreden u.ä.
Institutionen um die Schutzwürdigkeit eines bestimmten Gebietes
einschätzen zu können. Diese richtig und vernünftig anzuwenden ist gar
nicht so einfach (sie vernünftig zu erstellen auch nicht ....).
Keine Rote Liste hat irgendeine Gesetzesfunktion und kein Mensch kann auf
ihrer Basis zur gerichtlichen Verantwortung für das Sammeln von Pilzarten
gezogen werden. Wie derjenige das moralisch vertritt ist sein eigenes
Problem.
Das gesetzgebende Organ das ihr meint ist die Bundesartenschutzverordnung.
Darin sind aufgeführt, welche Pilze, Pflanzen etc. welchen (gerichtlichen)
Schutzstatus haben. Das muss noch nicht einmal etwas mit der Seltenheit zu
tun haben. So sind z.B. alle Orchideen geschützt um es für die Praxis zu
vereinfachen, obwohl in vielen Gegenden das Gefleckte Knabenkraut zu
hunderten die Straßengräben ziert.
In der letzten Fassung der Bundesartenschutzverordnung waren u.a. ALLE
Leccinum und ALLE Boletus-Arten geschützt, mit der Einschränkung, dass der
Steinpilz (B. edulis) und der Birkenpilz (L. scabrum) zu Eigenbedarf
gesammelt werden darf, ABER NUR DIESE ARTEN, nicht etwa Rotkappen,
Sommersteinpilz oder gar Königsröhrling.
Soweit mir bekannt ist, ist in der neuesten Version der
Bundesartenschutzverordnung ÜBERHAUPT KEIN PILZ mehr enthalten, folglich
gibt es auch keine geschützten Arten bei uns.
Also nochmal zusammengefaßt: Rote Liste = Information OHNE jegliche
Gesetzesfunktion
Bundesartenschutzverordnung = GESETZ zum Schutz von Arten
Beste Grüße,
Andreas

Hallo Andreas,
da kann ich nur zustimmen und die Bundesartenschutzverordnung ist nach meinen Informationen 1996 geändert worden.
gruß Matzinger

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