Re: geschützte Pilze ?
Moin Florian und Bernd,
Florian hat recht, wenn er schreibt, dass geschützte Pilze für den
Eigenbedarf gesammelt werden dürfen. Was die gemäßigten Mengen angeht, so
hat der Gesetzgeber hier – zumindest in Deutschland – absichtlich keine
Angaben gemacht, soll doch jeder selbst entscheiden, wieviel er verwerten
kann.
Dem Gesetzgeber ging es in erster Linie auch darum zu verhindern, dass man
aus dem Pilzesammeln (und dem Sammeln und angeln allgemein) einen
wirtschaftlichen Vorteil zieht. Soll heißen, man darf kein Geld damit
verdienen. Als Angler darf ich meinen Fang auch nicht verkaufen.
Allerdings darf ich ihn verschenken. Wenn mir dann jemand dafür Köder
gibt, oder, ein Pilzesucher der seinen Fund verschenkt, dafür z. B. ein
Pilzbuch bekommt oder ein Essen, dann ist das kein wirtschaftlicher
Vorteil!
Grüsslis
Thomas
grüß euch allesamt,
mit geschützten pilzen halte ich es so:da ich in meiner umgebung die pilzflora einigermaßen zu kennen glaube, verzichte ich grundsätzlich und seit jahrzehnten auf das sammeln seltener pilze in diesen gebieten.(z.b. böhmische runzelverpel, kaiserling u.a.).in mir weniger bekannten gegenden halte ich mich im zweifelsfall zurück; da betrachte ich und sammle wenig. natürlich ist mir um die einhaltung von gesetzen zu tun, vielmehr aber um die erhaltung der pilzflora; wenigstens dort, wo es noch möglich ist.- das 2 1/2-kg-gesetz bei uns in österreich hingegen finde ich hingegen als eine dämliche alibi-regelung. unter umständen dürfte ich eine krause glucke, einen eichhasen oder zwei riesenboviste nichteinmal mit heim nehmen.
adi