Re: Pilzsporen teils nicht legal
Handel und Verzehr der Fruchtkörper verstößt bereits seit mehreren Jahren gegen das BtmG.
Seit August 2001 ist auch der Handel mit Mycelien und Sporen in das Verbot aufgenommen worden. D.h. es wurde so ergänzt, dass auch wirkstofflose Teile dieser Pilze nicht gehandelt, oder kultiviert werden dürfen.
Oktober
p.s.
Die Gattung heißt Psilocybe.