Re: Pilzsporen teils nicht legal
Untersagt ist der Verkehr mit:
Pflanzen und Pflanzenteilen, Tieren und tierischen Körperteilen in bearbeitetem oder unbearbeitetem Zustand mit in dieser oder einer anderen Anlage aufgeführten Stoffen, sowie Früchten, Pilzmycelien, Samen, Sporen und Zellkulturen, die zur Gewinnung von Organismen mit in dieser oder einer anderen Anlage aufgeführten Stoffen geeignet sind, wenn ein Mißbrauch zu Rauschzwecken vorgesehen ist.
mfG
Baerbel