Re: Pilzsporen teils nicht legal
Handel und Verzehr der Fruchtkörper verstößt bereits seit mehreren Jahren
gegen das BtmG.
Seit August 2001 ist auch der Handel mit Mycelien und Sporen in das Verbot
aufgenommen worden. D.h. es wurde so ergänzt, dass auch wirkstofflose
Teile dieser Pilze nicht gehandelt, oder kultiviert werden dürfen.
Oktober
p.s.
Die Gattung heißt Psilocybe.
So ists recht. Verbietet die Natur.