Nachtrag
Es gibt offenbar noch eine Anlage 1 zur BArtSchV welche Arten umfasst welche nicht geschützt sind (z.B. Halimasch) und keiner Beschränkung unterliegen. Eine vernünftige Aufstellung habe ich aber leider (noch) nicht gefunden.
Gruss René
Es gibt offenbar noch eine Anlage 1 zur BArtSchV welche Arten umfasst welche nicht geschützt sind (z.B. Halimasch) und keiner Beschränkung unterliegen. Eine vernünftige Aufstellung habe ich aber leider (noch) nicht gefunden.
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