Nachtrag
Es gibt offenbar noch eine Anlage 1 zur BArtSchV welche Arten umfasst welche nicht geschützt sind (z.B. Halimasch) und keiner Beschränkung unterliegen. Eine vernünftige Aufstellung habe ich aber leider (noch) nicht gefunden.
Gruss René
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Es gibt offenbar noch eine Anlage 1 zur BArtSchV welche Arten umfasst welche nicht geschützt sind (z.B. Halimasch) und keiner Beschränkung unterliegen. Eine vernünftige Aufstellung habe ich aber leider (noch) nicht gefunden.
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