Gesetze über das Pilzesammeln *PIC*

AK_CCM, (vor 7836 Tagen)

Hallo zusammen,

im folgenden möchte ich über den Sinn und Unsinn von Gesetzen diskutieren, die das Pilzesammeln betreffen. Hintergrund: Als ich mit einigen Bekannten letztes Jahr im Herbst einen Wochenendurlaub in Latzfons/Südtirol machte, fanden wir auf unseren Wanderungen auch zahlreiche Pilze. Also fassten wir für dieses Jahr einen "Urlaub auf dem Bauernhof" ins Auge, d.h. wir hätten uns selbst versorgt und bei dieser Gelegenheit Pilze gesammelt sowie frisch zubereitet. Wie es der Zufall will, brachte unser Vereinsvorsitzender zum letzten Arbeitskreis folgendes Faltblatt mit:

[image]

Zunächst war ich völlig perplex, dass man fürs Pilzesammeln erst einmal eine Grundgebühr berappen muss. Die Vorschrift, dass man nur in der Gemeinde sammeln darf, in der man bezahlt hat, ist ebenfalls haarsträubend. Allein schon deshalb, weil man als Urlauber unmöglich die Grenzen kennen kann. Welchen Hintergrund Pilzverbotsschilder haben, entzieht sich meiner Kenntnis. Zudem problematisch: wie weit reichen dann die Gebiete, in denen nicht gesammelt werden darf? Weshalb man nur an geraden Tagen zwischen 7 und 19 Uhr sammeln darf, ist mir ein Rätsel. Höchstens die zeitliche Beschränkung könnte ich mir dadurch erklären, dass zu dieser Zeit Jäger im Wald auf der Pirsch sind und dadurch das Sammeln zu gefährlich würde. Aber die Tagesregel ist doch völliger Unfug!? Die Kilogramm-Begrenzung kann ich schon eher nachvollziehen, weil sonst die Pilze vielleicht raubgebaut und in Hängern abstranportiert würden. Dennoch eine sehr unbequeme Verordnung, weil man eigentlich eine Waage mit sich herumschleppen müsste. Absoluter Unsinn ist es in meinen Augen, Sammler mit Verwaltungsstrafen zu belegen, nur weil sie keinen öffenen Korb als Sammelgutbehälter benutzen und ihre Pilze nicht gleich am Fundort putzen. Dass in dem Prospekt darauf hingewiesen wird, dass das Beschädigen von Verbotstafeln verboten ist, kann ich dagegen nachvollziehen - vor lauter Frust kam das wohl schon öfter vor. Auch die weiteren Verteuerungen sind unglaublich.

Unterm Strich komme ich zu dem Ergebnis, dass ich in Südtirol unmöglich Pilze sammeln kann ohne geschröpft zu werden. Das geht soweit, dass Busse voll Italiener in Tirol und Bayern einfallen und dort Pilze sammeln. Das kann doch nicht die Lösung sein?!

Was meint ihr dazu? Hat schon jemand entsprechende Erfahrungen gemacht? Sind die Bestimmungen in Österreich und der Schweiz genauso krass?

Beim Schreiben dieses Postings habe ich mich ehrlich beherrschen müssen, um nicht in eine vulgäre Ausdrucksweise zu verfallen.

Gruß von einem kopfschüttelnden Andreas

Eintrag gesperrt
12 Aufrufe

In der Schweiz noch komplizierter

Trix, (vor 7836 Tagen) @ AK_CCM

Hi Andreas,
Das war aber noch gar nichts. :-) Bei uns in der Schweiz hat jeder Kanton seine eigenen Verordnung. s. unten :-)
Grüessli
trix

Pilzsammelbestimmungen in der Schweiz PDF-Version

Alle übrigen Kantone besitzen zur Zeit keine besonderen Verordnungen die den Pilzschutz betreffen.

Im allgemeinen gilt für die ganze Schweiz: In Natur- und Pflanzenschutzgebieten dürfen keine Pilze gesammelt werden.

KANTONE SAMMELVORSCHRIFTEN
Appenzell
AI / AR Maximal 2 kg pro Person und Tag.
BE Maximal 2 kg pro Person und Tag.
Vom 1. bis 7. jeden Monats totales Pflückverbot.
FR Maximal 2 kg pro Person und Tag. Das Pilzesammeln ist zwischen 7h00 und 19h00 erlaubt.
Vom 1. bis 7. jeden Monats totales Pflückverbot. In den Pilzreservaten besteht totales Pflückverbot.
GL Maximal 2 kg pro Person und Tag.
Vom 1. bis 10. jeden Monats totales Pflückverbot.
GR Maximal 2 kg pro Tag und Person. Das Pilzesammeln ist zwischen 8h00 und 20h00 erlaubt.
Vom 1. bis 10. jeden Monats totales Pflückverbot. Die Natur- und Pflanzenschutzgebiete, in denen keine Pilze gesammelt werden dürfen, sind mit „Pilzschutzgebiet“ bezeichnet.
JU Maximal 2 kg pro Tag und Person.
LU Maximal 2 kg pro Tag und Person, davon höchstens ½ kg Morcheln und Eierschwämme.
Vom 1. bis 7. jeden Monats totales Pflückverbot.
NW Maximal 1 kg pro Tag und Person. Organisiertes Sammeln verboten.
OW Maximal 2 kg pro Tag und Person, davon höchstens ½ kg Morcheln.
Vom 1. bis 7. jeden Monats totales Pflückverbot.
SG Spezielle Regelungen für Menge und Schontage je nach Gemeinde.
SH Für die Gemeinden Buchberg und Rüdlingen: Maximal 1 kg pro Tag und Person.
Vom 1. bis 10. jeden Monats totales Pflückverbot. Übriger Kanton frei.
SO Maximal 2 kg pro Person und Tag.
Vom 1. bis 7. jeden Monats totales Pflückverbot.
SZ Maximal 2 kg pro Tag und Person, davon höchstens 1 kg Morcheln.

Schontage: Donnerstag, Freitag und Samstag.

TG Maximal 1 kg pro Tag und Person. Es dürfen nur Speisepilze gesammelt werden, die vom Regierungsrat auf einer „Liste der zu Speisezwecken freigegebenen Wildpilzarten“ aufgeführt sind. Die Liste kann über das Kantonale Labor Thurgau (Lebensmittelinspektorat) bezogen werden. In Naturschutzzonen gilt ein absolutes Sammelverbot für sämtliche Pilzarten.
TI Maximal 3 kg pro Tag und Person zwischen 7h00 und 20h00.
Totales Pflückverbot vom 7.-13. September.
UR Maximal 3 kg pro Tag und Person, davon höchstens ½ kg Morcheln und 2 kg Eierschwämme. Schontage: Donnerstag, Freitag und Samstag. Organisiertes Sammeln verboten.
VD Das Sammeln beschränkt sich auf eine dem Familienkonsum entsprechende Menge. Das Pilzsammeln zu Erwerbszwecken benötigt eine Bewilligung des Regierungsstatthalteramtes.

Mehr als 60 seltene und bedrohte Arten unterliegen einem Sammelverbot.

ZH Maximal 1 kg pro Tag und Person.
Vom 1. bis 10. jeden Monats totales Pflückverbot. Der Hallimasch (Armillaria mellea, starker Forstschaderreger) ist von den Schutzbestimmungen ausgeschlossen.
Liechtenstein Liechtenstein: Maximal 2 kg pro Tag und Person, davon höchstens 1 kg Steinpilze, Eierschwämme und Morcheln insgesamt.
Schontage: Montag, Mittwoch, Freitag und Sonntag.
Schwarzwald Link zu den Pilzbestimmungen

Version April 2005

Eintrag gesperrt
13 Aufrufe

In NL ist es viel einfacher ...

Rainer_aus_AC, (vor 7836 Tagen) @ Trix

... soweit ich weiss, ist dort das Pilzesammeln generell verboten :-(

Wenn ich diese Regeln so lese, bin ich einfach nur heilfroh, dass wir hier bei uns noch keine Beschränkungen haben ... . (Obwohl es mich nicht wundern würde, wenn nicht auch hier früher oder später irgendein Politiker einen entsprechenden Vorstoss machen würde.)

LG, Rainer.

Eintrag gesperrt
17 Aufrufe

Lieber Himmel, niemals ziehe ich in die Schweiz! *oT*

elfi ⌂, (vor 7836 Tagen) @ Trix

- kein Text -

Eintrag gesperrt
13 Aufrufe

Aber ich dafür ins Allgäu, Elfi!

Manfred, (vor 7836 Tagen) @ elfi

Bin überzeugt, dass wir zu zweit Geralds 198'er bald einmal knacken würden!

Gruss
Manfred

Eintrag gesperrt
15 Aufrufe

Re: Aber ich dafür ins Allgäu, Elfi! *PIC*

elfi ⌂, (vor 7836 Tagen) @ Manfred

Ah, ja? wohin denn? *grins*
Hier ist es nicht dünn besiedelt.
Nur die Morcheljäger sind dünn gesät!
Grüße
elfi [image]

Eintrag gesperrt
13 Aufrufe

Re: Gesetze über das Pilzesammeln

Manfred, (vor 7836 Tagen) @ AK_CCM

Unterm Strich komme ich zu dem Ergebnis, dass ich in Südtirol unmöglich Pilze
sammeln kann ohne geschröpft zu werden.

Das geht soweit, dass Busse voll

Italiener in Tirol und Bayern einfallen und dort Pilze sammeln. Das kann
doch nicht die Lösung sein?!
Was meint ihr dazu? Hat schon jemand entsprechende Erfahrungen gemacht? Sind
die Bestimmungen in Österreich und der Schweiz genauso krass?
Beim Schreiben dieses Postings habe ich mich ehrlich beherrschen müssen, um
nicht in eine vulgäre Ausdrucksweise zu verfallen.
Gruß von einem kopfschüttelnden Andreas

-
Hallo Andreas

Dein Frust und Aerger ist verständlich. Solche Gesetze geben einem
wirklich zu denken. Doch was glaubst Du was zuerst war, das Huhn
oder das Ei?
Scharenweise Italiener, die ganze Täler abgrasen in Südtirol - und
auch in der Schweiz, besonders in Graubünden. Bei Kontrollen z.B.
auf dem Julierpass werden alle Jahre wieder Italiener mit
30 - 40 kg Steinpilzen im Kofferraum oder noch mehr ertappt.
Damit will ich nicht sagen, dass die Italiener raffgieriger sind als die Schweizer,
nur die Anzahl derer, die über die Grenze kommen zwecks
Pilzesammelns, kommt noch zu der ohnehin schon fast unerträglichen Menge an
einheimischer Bevölkerung, die den Pilzen zuleibe rückt. Und in
Südtirol ist es kaum anders.
Angesichts dieser Tatsache ist es erstaunlich, dass das Pilzesammeln
in der Schweiz für privarte Zwecke nicht schon lange
Lizenz- bzw. gebührenpflichtig ist, doch das wird wohl
noch kommen.
Am Freitag war ich mit einem Freund in einem Tal im Berner Oberland.
Wir suchten Spitzmorcheln auf 1000-1300 m, fanden den ganzen Tag über
nur 4 Stück auf etwa 1250 m - in einem Gebiet, das lange als gute Morchelgegend galt.
Bei einem Gespräch mit einer dortigen Wirtin stellte sich heraus,
dass 4 oder 5 Rentner täglich das ganze Gebietim
nach Morcheln regelrecht umkehren, die Rede war z.B. von 3 kg-Funden,
oder von einer Frau, die gerade mit 134 Stück daherkam. Wie sollen
da tageweise Anreisende, die auch gerne mal was finden möchten, noch
eine Chance haben?
Elfi kann sich wirklich glücklich schätzen, ein dünnbesiedeltes
und weiträumiges Gebiet als "Jagdrevier" zu haben, und ich gönne
es ihr von Herzen, wenn es im Allgäu noch viele Jahre so weitergeht. Aber
hier in der übervölkerten und engen Schweiz rechne ich damit, dass
der herrschenden Zustände bald einmal eine Lizenzpflicht für
Pilzesammler eingeführt wird.
Ich wünsche Dir noch viele sorglose Pilzpirschgänge und hoffe
Du verstehst, dass ich heute solche Gesetze im Grossen und
Ganzen für sinnvoll halte, auch wenn sie auf den ersten Blick absurd erscheinen mögen.

Grüssli aus Zürich

Manfred

Eintrag gesperrt
14 Aufrufe

Letztes Jahr....

Trix, (vor 7836 Tagen) @ Manfred

hat es ein Italiener doch auf 80 Kg Steinpilze gebracht, oder?
Frage mich, was sie mit diesen Pilzen an der Grenze machen, weisst Du es?
Grüessli
trix

Eintrag gesperrt
12 Aufrufe

Re: Letztes Jahr....

Mäxle, (vor 7836 Tagen) @ Trix

Hallo Trix

Wahrscheinlich selber essen! Mir wurde z.B. an der Schweizer Grenze bei der Einreise aus Deutschland mal Butter weggenommen, die ich zuviel im Gepäck hatte. Dazu musste ich noch 50 Fr. Busse bezahlen. 125 gr. davon wollten sie mir abschneiden, das war die erlaubte Menge, die ich hätte einführen dürfen. Ich war so wütend, dass ich darauf verzichtet habe. Sie soll euch im Hals stecken bleiben, hab ich noch bemerkt und bin dann abgezogen. Und das alles zum sogenannten Schutz der Schweizer Bauern!

Es liebs Grüessli vom Mäxle.

Eintrag gesperrt
12 Aufrufe

Re: Letztes Jahr....

Manfred, (vor 7836 Tagen) @ Mäxle

Hallo Trix
Wahrscheinlich selber essen! Mir wurde z.B. an der Schweizer Grenze bei der
Einreise aus Deutschland mal Butter weggenommen, die ich zuviel im Gepäck
hatte. Dazu musste ich noch 50 Fr. Busse bezahlen. 125 gr. davon wollten
sie mir abschneiden, das war die erlaubte Menge, die ich hätte einführen
dürfen. Ich war so wütend, dass ich darauf verzichtet habe. Sie soll euch
im Hals stecken bleiben, hab ich noch bemerkt und bin dann abgezogen. Und
das alles zum sogenannten Schutz der Schweizer Bauern!
Es liebs Grüessli vom Mäxle.

- Hi Mäxle

Um diese Paragraphenreiterei der Beamten zu umgehen, gibt es ein paar Tricks. Meide
einfach die permanent besetzten Grenzübergänge, viele sind nach 20 h
nicht mehr besetzt. Ich mache das meistens so. Ist unterwegs eine
Zollkontrolle, zeig einfach die Quittung mit den eingekauften
Lebensmitteln. Dann sind sie meistens zufrieden...

Gruss
Manfred

Eintrag gesperrt
12 Aufrufe

Re: Letztes Jahr....

Monika, (vor 7836 Tagen) @ Mäxle

Hallo Karin

Hatte auch einmal viel zu viele Lebensmittel an die Grenze mitgenommen. Die haben mich zurückgeschickt. Ich könne versuche die Ware zurückzugeben.
Im Laden meinten Sie, der Kühlvorgang sei unterbrochen worden, sie können die Ware nicht mehr zurücknehmen. Da hab ich halt den Reserveraddeckel geöffnet, alles rein und nochmals an die Grenze. Die haben keine weiteren Fragen mehr gestellt. Ufff........

Eintrag gesperrt
14 Aufrufe

Re: Gesetze über das Pilzesammeln

Alpenhans, (vor 7836 Tagen) @ AK_CCM

Hallo Andreas!

In Österreich ist es nicht ganz so komliziert - eine genaue Zusammenstellung der Vorschriften habe ich im September vorigen Jahres gepostet. Siehe
Beitrag 68395
und
Beitrag 68472

Grundsätzlich kann man sagen, dass die Hauptgegner für uns "Pilzler" die Förster und Jagdpächter sind, wobei ich den Förstern noch zugute halte, dass sie unter starkem Druck der Jagdpächter stehen, die den Wald am liebsten für sich allein beanspruchen würden.
Im Osten (NÖ,Bgl,Stmk - hier gibt es auch keine italienischen Busse) wird praktisch nicht kontrolliert und man kann ohne Risiko auch größere Mengen von Speisepilzen ernten und um die "Wilden Schwammerl" kümmert sich Gottseidank überhaupt niemand.

Liebe Grüße
Hans

Eintrag gesperrt
14 Aufrufe

Re: Gesetze in Österreich

felix, (vor 7834 Tagen) @ AK_CCM

Hallo zusammen,
im folgenden möchte ich über den Sinn und Unsinn von Gesetzen diskutieren,
die das Pilzesammeln betreffen. Hintergrund: Als ich mit einigen Bekannten
letztes Jahr im Herbst einen Wochenendurlaub in Latzfons/Südtirol machte,
fanden wir auf unseren Wanderungen auch zahlreiche Pilze. Also fassten wir
für dieses Jahr einen "Urlaub auf dem Bauernhof" ins Auge, d.h.
wir hätten uns selbst versorgt und bei dieser Gelegenheit Pilze gesammelt
sowie frisch zubereitet. Wie es der Zufall will, brachte unser
Vereinsvorsitzender zum letzten Arbeitskreis folgendes Faltblatt mit:
Zunächst war ich völlig perplex, dass man fürs Pilzesammeln erst einmal eine
Grundgebühr berappen muss. Die Vorschrift, dass man nur in der Gemeinde
sammeln darf, in der man bezahlt hat, ist ebenfalls haarsträubend. Allein
schon deshalb, weil man als Urlauber unmöglich die Grenzen kennen kann.
Welchen Hintergrund Pilzverbotsschilder haben, entzieht sich meiner
Kenntnis. Zudem problematisch: wie weit reichen dann die Gebiete, in denen
nicht gesammelt werden darf? Weshalb man nur an geraden Tagen zwischen 7
und 19 Uhr sammeln darf, ist mir ein Rätsel. Höchstens die zeitliche
Beschränkung könnte ich mir dadurch erklären, dass zu dieser Zeit Jäger im
Wald auf der Pirsch sind und dadurch das Sammeln zu gefährlich würde. Aber
die Tagesregel ist doch völliger Unfug!? Die Kilogramm-Begrenzung kann ich
schon eher nachvollziehen, weil sonst die Pilze vielleicht raubgebaut und
in Hängern abstranportiert würden. Dennoch eine sehr unbequeme Verordnung,
weil man eigentlich eine Waage mit sich herumschleppen müsste. Absoluter
Unsinn ist es in meinen Augen, Sammler mit Verwaltungsstrafen zu belegen,
nur weil sie keinen öffenen Korb als Sammelgutbehälter benutzen und ihre
Pilze nicht gleich am Fundort putzen. Dass in dem Prospekt darauf
hingewiesen wird, dass das Beschädigen von Verbotstafeln verboten ist,
kann ich dagegen nachvollziehen - vor lauter Frust kam das wohl schon
öfter vor. Auch die weiteren Verteuerungen sind unglaublich.
Unterm Strich komme ich zu dem Ergebnis, dass ich in Südtirol unmöglich Pilze
sammeln kann ohne geschröpft zu werden. Das geht soweit, dass Busse voll
Italiener in Tirol und Bayern einfallen und dort Pilze sammeln. Das kann
doch nicht die Lösung sein?!
Was meint ihr dazu? Hat schon jemand entsprechende Erfahrungen gemacht? Sind
die Bestimmungen in Österreich und der Schweiz genauso krass?
Beim Schreiben dieses Postings habe ich mich ehrlich beherrschen müssen, um
nicht in eine vulgäre Ausdrucksweise zu verfallen.
Gruß von einem kopfschüttelnden Andreas

hallo andreas!

in österreich gibt es sogenannte verordnungen für das sammeln von pilzen und da gibt es zwischen den einzelnen bundesländern. während in tirol (1 kg) auch nur jeden zweiten tag gesammelt werden darf, erlaubt die salzburger verordnung das tägliche sammeln in einer menge von 2kg pro tag und person. gebühren werden natürlich keine eingehoben. strafen allerdings können hoch ausfallen, wenn - wie vor einigen jahren - personen mit 50kg(!) steinpilzen angetroffen werden.

grüße aus dem verregneten wien

felix

Eintrag gesperrt
13 Aufrufe

Was kostet's in Deutschland?

Alis ⌂, (vor 7832 Tagen) @ AK_CCM

... wenn man sich versehentlich in ein Naturschutzgebiet verirrt.
Habe letzen Herbst im Schwarzwald Steinis gesammelt, und vermutlich mich in einem solchen befunden.
Die Grenzen sind da recht verschlungen und im Wald sowieso nicht zu erkennen.
Gibt es hier im Forum auch einen guten Rechtsanwalt, den man in einem solchen Fall konsultieren könnte?

Gruß Alis