Re: Falsch!
Hallo Andreas,
das ist falsch. Das Betreten jeglichen Jungwuchses ist verboten, egal ob
eingezäunt oder nicht. Faustregel: Wenn man aufrecht unter den Bäumen
laufen kann, dann darf man. Wenn man sich bücken muss, dann nicht.
Achso?! Weißt Du zufällig, wo man das nachlesen kann (verbindlich)? In meinen Landes-Wald-Gesetzten steht nämlich nur, dass Betretungsverbote kenntlich gemacht sein müssen (Schilder, Zäune, Absperrungen).
Grüßle
Juergen