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Re: Falsch!

Thomas Pruss, (vor 6648 Tagen) @ Der Juergen

Hallo Andreas,
Achso?! Weißt Du zufällig, wo man das nachlesen kann (verbindlich)? In meinen
Landes-Wald-Gesetzten steht nämlich nur, dass Betretungsverbote kenntlich
gemacht sein müssen (Schilder, Zäune, Absperrungen).
Grüßle
Juergen

Moin Jürgen,
genau da liegt das Problem: Landes-Waldgesetz! Jedes Bundesland macht da ewtas anderes, und daher würde es dir nichts bringen, wenn Andreas aus dem Thüringer Waldgesetz zitierte.
Aber eine Schonung bzw. eine Jungpflanzung zu durchstöbern bringt imho nicht viel: Im Innern ist’s finster und pilzarm – die meisten Pilze wachsen am Rande der Jungbaumanpflanzungen.
Und wo man nie, nie, nie und nimmer reingehen darf sind Weihnachtsbaumschonungen: A) wegen des starken Gifteinsatzes dort dürften selbst die besten Speisepilze zumindest in zweifelhafter Spaisequalität sein. B) Erwischt der Tannenbaumschonungsbetreiber einen Artfremden in seiner Schonung, gibt’s zuerst Hiebe, dann ’ne Anzeige ;-)
Grüßlis
Thomas

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