Und in Thüringen:
"Neubekanntmachung des Thüringer Waldgesetzes Vom 26. Februar 2004
....
§ 6 Betreten des Waldes, sportliche Betätigung in Wäldern
....
(7) Vom Betreten sind ausgeschlossen:
1. Verjüngungsflächen, Pflanzgärten, bestellte und noch nichtabgeerntete Ländereien...."
Was sind denn jetzt wieder "Verjüngungsflächen"? Ist da etwa nur die "Naturverjüngung" mit gemeint oder ist das auch ein Oberbegriff für Forstkulturen und Forstdickungen? Obwohl: Forstkulturen könnten auch wieder Pflanzgärten sein...
Die restlichen Bundesländer spare ich mir. Wer weis, was die noch für Begriffe verwenden?
Gruß
Jürgen