Re: Forstgesetz???
Ein Satz hat mich allerdings aufhorchen lassen: "Klaubholz im Wald!
Unterliegt, wie das Pilzesuchen dem Forstgestz
= Nutzung des Waldes. Ein unerlaubtes Entwenden kommt Diebstahl gleich und
wird zur Anzeige gebracht."
Weiß jemand, ob diese Rechtsauffassung irgendeinen Hintergrund hat? Darf man
in Privatwald sammeln? Ist es im Staatswald 'geduldet' oder erlaubt?
Wolfgang
Moin Wolfgang,
Holzsammeln zu gewerblichen Zwecken ist in jedem Wald untersagt, es sei denn, es wird ausdrücklich erlaubt. Pilzesammeln ist in jedem Wald erlaubt. Es sei denn es ist ein EINGEZÄUNTER Privatwald (sog. Gatterrevier). Dort ist das Betreten, wenn überhaupt, nur auf den ausgewiesenen Wegen erlaubt! Gewerbliches Pilzesammeln ist dagegen verboten.
Grüsslis
Thomas