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Re: Forstgesetz???

felix, (vor 9219 Tagen) 310 Beiträge @ Wolfgang F.

Die Diskussion unter Jägern fand ich 'den Umständen entsprechend' - die
meisten Beiträge sind moderat, einer ironisch (was nicht alle gemerkt
haben, weder dort im Forum noch hier im Forum...).
Ein Satz hat mich allerdings aufhorchen lassen: "Klaubholz im Wald!
Unterliegt, wie das Pilzesuchen dem Forstgestz
= Nutzung des Waldes. Ein unerlaubtes Entwenden kommt Diebstahl gleich und
wird zur Anzeige gebracht."
Weiß jemand, ob diese Rechtsauffassung irgendeinen Hintergrund hat? Darf man
in Privatwald sammeln? Ist es im Staatswald 'geduldet' oder erlaubt?
Wolfgang

hallo wolfgang!

ich weiß, dass im wienerwald holz nur gegen eine (allerdings sehr geringe) abgabe gesammelt werden darf. es gibt so eine pauschale, die meiner meinung nach eher symbolischen charakter hat.

felix

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