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Re: Schopftintling: kein Speisepilz?

Andreas ⌂, (vor 4825 Tagen) @ Christoph G

Hallo Christoph,

Das bedeutet, ich darf soviele
Ochsenroehrlinge sammeln wie ich will, aber Steinpilze nur fuer den
Eigenbedarf...;-))

das stimmt nicht! Auch Arten die NICHT auf der BArtSchV stehen dürfen nur "in geringer Menge für den Eigenbedarf" gesammelt werden!

Der einzige Unterschied ist, dass Sammelgenehmigungen für nicht geschützte Arten von der Unteren Naturschutzbehörde erteilt werden können, Genehmigungen für die geschützten Arten dagegen nur die das entsprechende Landesministerium.

Über den Sinn der Verordnung einerseits und die Artenauswahl andererseits besteht starker Diskussionsbedarf mit den zuständigen Politikern. Es wäre schön, wenn sich die DGfM mal um so etwas kümmern würde!

beste Grüße,
Andreas

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