Re: Schopftintling: kein Speisepilz?
Hallo Christoph,
das stimmt nicht! Auch Arten die NICHT auf der BArtSchV stehen dürfen nur
"in geringer Menge für den Eigenbedarf" gesammelt werden!
Der einzige Unterschied ist, dass Sammelgenehmigungen für nicht geschützte
Arten von der Unteren Naturschutzbehörde erteilt werden können,
Genehmigungen für die geschützten Arten dagegen nur die das entsprechende
Landesministerium.
Hallo Andreas,
das ist mir auch neu! Kennst Du die Gesetzesgrundlage dazu?
Danke,
Wolfgang